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Klassifizierungsregeln für Internationale Normen für Oberste Rechnungskontroll-behörden (ISSAI)

Das Komitee für Fachliche Normen der INTOSAI entscheidet nach folgenden Grundsätzen über die Zuordnung von Dokumenten:

1. Die Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) umfassen alle vom INCOSAI approbierten Dokumente, die als Orientierung zu den fachlichen Normen für ORKB dienen. Dies beinhaltet auch Empfehlungen über rechtliche, organisatorische und fachliche Voraussetzungen sowie die Durchführung von Prüfungen und anderen Aufgaben, die ORKB übertragen werden können. ISSAI-Dokumente können allenfalls auch Best-Practice Beispiele beinhalten.

2. Jedem Dokument wird eine 1-4-stellige ISSAI-Nummer zugeordnet. Die Anzahl der Stellen gibt Auskunft über die hierarchische Stufe des Dokuments, zB.:

Ebene 1: Grundprinzipien - sie enthält die Grundprinzipien der INTOSAI. Die Deklaration von Lima.

Ebene 2: Voraussetzungen für das Funktionieren von Obersten Rechnungskontrollbehörden - Darlegung und Erläuterung der grundlegenden Voraussetzungen für das ordentliche Funktionieren und professionelle Verhalten von ORKB.

Ebene 3: Grundlegende Prüfungsprinzipien - enthalten die grundlegenden Prinzipien für die Prüfung von öffentlichen Einrichtungen.

Ebene 4: Anwendungsrichtlinien - übertragen die grundlegenden Prüfungsprinzipien in konkrete, detaillierte und praxis-orientierte Leitlinien für die tägliche Prüfungspraxis.

3. Vorworte oder einführende Bemerkungen zu den ursprünglichen Vorlagen an den INCOSAI gelten nicht als Teil der ISSAIs auf Stufe 2, 3 und 4, es sei denn, der enthaltenen Text dient als Orientierung für die fachlichen Normen von ORKB. Die in derartigen Vorworten oder einführenden Bemerkungen enthaltenen Angaben werden unter www.issai.org als Zusatzinformation zu dem ISSAI-Dokument veröffentlicht.

4. Durch 1000 (bzw. 100 oder 10) teilbare Nummern werden bevorzugt Dokumenten allgemeiner Natur zugeordnet, während die folgenden Nummern x001-x999 (bzw. xx01-xx99 oder xxx1-xxx9) für Dokumente zu spezielleren Fragen im Rahmen des übergeordneten Themas vorbehalten sind.

5. Die Nummern 1000-9999 sind für Stufe 4 reserviert (Anwendungsrichtlinien) und nach verschiedenen Fachbereichen unterteilt. Die Subkomitees des Komitees für Fachliche Normen und die Arbeitsgruppen im Rahmen von Ziel 3 sind für die konsequente Anwendung der Klassifizierungssystematik innerhalb ihres Fachbereiches verantwortlich.

6. Innerhalb eines ISSAI-Dokuments kann aus Gründen der Zweckmässigkeit auf spezielle Ziffern (Paragrafen, Absätze) durch Hinzufügung der Ziffer zur ISSAI-Nummer mittels Schrägstrich ‘/‘ verwiesen werden (z.B. ISSAI 3000/5.4 bezieht sich auf Ziffer 5.4 im ISSAI-Dokument 3000).

7. Bei Dokumenten, die ihren Ursprung in einem ISA (bzw. ISQC) des IFAC/IAASB haben, sind die letzten 3 Stellen der ISSAI-Nummer identisch mit der ISA-Nummer (bzw. ISQC-Nummer). Die ISSAI-Nummer bezeichnet den ISA mit Änderungen und zusätzlichen in der Praxisleitfaden enthaltenen Orientierungshilfen. Die Punkte der Praxisleitfaden sind mit P1, P2, P3...fortlaufend nummeriert, um eine Verwechslung mit der ISA-Bezifferung zu vermeiden.

8. ISAAI-Dokumente können zweckmässigerweise einen Anhang mit weiteren Ausführungen zu den Aussagen des Hauptdokumentes enthalten. Die Punkte im Annex A1, A2, A3... fortlaufend zu nummerieren, um Verwechslungen mit den Ziffern im Hauptdokument zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle bestehenden INTOSAI-Dokumente in diesem Rahmen erfasst werden.

INTOSAI-Leitlinien für Good Governance (INTOSAI GOV):

9. INTOSAI-Leitlinien für Good Governance umfassen Dokumente, die vom INCOSAI verabschiedet wurden, und enthalten Leitlinien für interne Kontrolle, das Rechnungswesen und andere Fragen im Verantwortungsbereich der Verwaltung. Dazu gehören Dokumente, welchen den ORKB bei der fachlichen Beurteilung des Verwaltungshandelns und auch der Verwaltung selbst als Anleitung dienen und Good Governance fördern sollen.

10. Die Nummern 9000-9999 sind für diese Kategorie von Dokumenten reserviert, das Akronym INTOSAI GOV ersetzt die Bezeichnung ISSAI. Die Klassifizierungsregeln gelten mit dieser Einschränkung auch für diese Dokumente.

Weitere Dokumente:

11. Weitere Dokumente wie Berichte, Glossare, Auflistungen von Organisationen oder Aufzählungen mit reinem Beispielcharakter bleiben ohne Nummerierung. Sie können in dem Rahmen lediglich als Annex zu einem entsprechenden ISSAI oder INTOSAI GOV Dokument aufscheinen.

Der bestehende ‘INTOSAI Pflichten und Verhaltenskodex und die Richtlinien für die Finanzkontrolle':

12. Das vom INCOSAI im Jahr 2001 approbierte Dokument „INTOSAI Pflichten- und Verhaltenskodex und Richtlinien für die Finanzkontrolle" wird in 5 Einzeldokumente unterteilt, welchem jeweils eine ISSAI-Nummer zugewiesen wird. Der Pflichten- und Verhaltenskodex wird der Ebene 2 zugeordnet, während die 4 Kapitel der Richtlinien für die Finanzkontrolle jeweils der Ebene 3 zugewiesen werden. Die Nummerierung wird da­hin­gehend geändert, dass die für die Kapitelnummer stehende Stelle aus­ge­lassen wird.